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Sicherheitstechnische Betreuung

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Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz

Ihre Beschäftigten sind die Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Ein konsequenter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist deshalb eine sinnvolle Investition in die Handlungsfähigkeit Ihres Betriebs.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie in allen Bereichen der Arbeitssicherheit mit der gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Betreuung.

Ausfälle durch Unfälle, Krankheit oder Überlastung sind für Unternehmen nicht nur teuer, sie können auch den Erfolg wichtiger Abläufe und Projekte gefährden. Um den Schutz der Beschäftigten zu sichern, sind viele übergreifende Maßnahmen erforderlich. Bei deren Planung, Umsetzung und dem Monitoring unterstützen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) fordert hier, dass Arbeitgeber abhängig von ihrer Größe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen oder sich bei besonderen Anlässen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkundig informieren lassen. Auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen bedeutet neue Anforderungen für den Arbeitsschutz.
 
Wir unterstützen Sie mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Unsere Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit besitzen die gesetzlich geforderte Fachkunde und helfen Ihnen, Unfallgefahren im Betrieb aufzudecken sowie Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie mit einer Grundbetreuung für Arbeitssicherheit sowie nach Wunsch einer betriebsspezifischen Betreuung zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
 
Die Implementierung einer sicherheitstechnischen Betreuung in einem Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören:
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Warum ist Arbeitssicherheit wichtig?

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine systematische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.

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